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ActiveCampaign und Datenschutz-Grundverordnung – GDPR

ActiveCampaign und GDPR

Wenn Sie ActiveCampaign verwenden, gibt es einige Dinge, auf die Sie achten sollten. Hier finden Sie einen Überblick.
Haftungsausschluss: Wir sind KEINE Anwälte oder GDPR-Spezialisten, daher verweisen wir auf externe Quellen.

Datenschutzrichtlinie und Cookie-Einwilligung:

Gemäß der GDPR benötigen Sie eine rechtliche Grundlage von Ihrem Kunden/Lead oder Ähnlichem, bevor Sie personenbezogene Daten sammeln und speichern dürfen.

Die Grundlage dafür erhalten Sie durch Einwilligung. Sie können dies umsetzen, indem Sie eine “Tracking-Einwilligung” auf Ihrer Website einrichten, die angibt, welche Informationen gesammelt werden und wie diese Informationen gemäß der Einwilligung, die Sie beantragen, verwendet werden.

Der Kunde/Lead muss auch aktiv zustimmen/akzeptieren, dass Sie ihre Daten verarbeiten, wenn sie sich für Ihren Newsletter oder ähnliches anmelden.

Die Informationen in dieser Mitteilung sollten klar und verständlich formuliert sein. Sie sollten auch über die Möglichkeit informieren, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Außerdem sollte die Mitteilung eine Schaltfläche oder ein Kontrollkästchen enthalten, das der Kontakt anklicken muss, um seine Einwilligung zu geben.

Es wird auch empfohlen, dies in Ihre Datenschutzrichtlinie aufzunehmen.

Link zur Quelle von ActiveCampaign.

Datenvereinbarung zwischen der EU und den USA

 Diese Quelle erläutert die Datenvereinbarung zwischen den USA und der EU.

Die Quelle betont, dass die Einführung der neuen Standardvertragsklauseln (SCCs) europäischen Datenexporteuren klare Richtlinien für internationale Datenübermittlungen in die USA geben soll. Der Text erwähnt auch das bevorstehende Transatlantic Data Privacy Framework, das darauf abzielt, das Privacy Shield zu ersetzen und möglicherweise eine vereinfachte Lösung für Datenübermittlungen zwischen der EU und den USA darstellen könnte.

Data Protection Officer (DPO) / Datenverarbeitungsvertrag

Ein Datenverarbeitungsvertrag ist ein rechtlicher Vertrag zwischen einem Datenverantwortlichen und einem Auftragsverarbeiter. Er dient als wichtiges Instrument im Bereich des Datenschutzes und des Schutzes personenbezogener Daten, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten auf rechtmäßige und sichere Weise verarbeitet werden.

Der Datenverarbeitungsvertrag legt die spezifischen Bedingungen und Konditionen fest, unter denen der Auftragsverarbeiter im Auftrag des Datenverantwortlichen personenbezogene Daten verarbeitet. Er regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Ein konkretes Beispiel hierfür ist die Unterzeichnung eines Datenverarbeitungsvertrags, damit die Berater von Automation People A/S Ihnen bei der Konfiguration Ihres ActiveCampaign-Kontos helfen können.

Falls Sie Fragen zum Thema Datenschutz haben, wenden Sie sich bitte an unser Team. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir nicht die Urheber der GDPR-Regeln sind.